Ziffer 9
Urheber- und NutzungsrechteAlle mit den gelieferten Arbeiten der Werbeagentur zusammen-hängenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte überträgt die Werbe-agentur im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber, d.h., je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechts sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Werbe-agentur.
Ziffer 10
Aufwendungen
Reisekosten werden mit dem Auftraggeber wie folgt abgerechnet:
– Fremdkosten werden nach Belegen abgerechnet
– Reisekosten PKW werden mit 0,3 EUR/km berechnet
– Verpflegungsmehraufwand richtet sich nach der Reisedauer
– Zeitaufwand (An- und Abfahrt) wird mit 60,00 EUR/Std. abgerechnet.
Stundentarife
Kreativstunde 155,00 EUR/Std., zzgl. MWSt.
Computerstunde 120,00 EUR/Std., zzgl. MWSt.
Standardtarif 90,00 EUR/Std., zzgl. MWSt.
Ziffer 11
Elektronische Rechnungsstellung
Durch die Neufassung des § 14 Absatz 1 und 3 UStG durch Artikel 5 Nr. 1 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) sind die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen zum 1. Juli 2011 neu gefasst worden.
Die Zustimmung zur elektronischen Rechnungsstellung erfolgt stillschweigend, solange der Rechnungsempfänger nicht ausdrücklich die Zusendung einer Papierrechnung wünscht.
Ziffer 12
Haftung
Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet die Werbeagentur dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dem Auftraggeber zur Korrektur vorgelegte Arbeiten hat dieser zu prüfen und etwaige Anderungen, Ergänzungen oder Beanstandungen oder Vorbehalte wettbewerbsrechtlicher Art innerhalb des Prüfungszeit-raums unverzüglich der Werbeagentur schriftlich mitzu-teilen.
Die Werbeagentur darf keine Rechtsberatung über wettbewerbliche Zulässigkeit der Werbung erteilen. Der Auftraggeber ist daher selbst für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit seiner Werbung im Rahmen der geltenden Wettbewerbsgesetze verantwortlich.
Die Werbeagentur darf keine Rechtsberatung über den Datenschutz erteilen. Der Auftraggeber ist daher selbst für die datenschutz-rechtliche Zulässigkeit seiner Internetsite im Rahmen der geltenden Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) in der aktuellen Version des ABl. L 119, 04.05.2016; ber. ABl. L 127, 23.05.2018 verantwortlich.
Eine Haftung der Werbeagentur ist insoweit ausdrücklich ausge-schlossen.
Ziffer 13
Werbetechnik – Windeinfluss auf FahnenJe nach Fahnentyp (z.B. Auslegerfahne) muss aus Sicherheits- und Haltbarkeitsgründen eine Fahne bei 8 Beaufort eingeholt werden. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h. Ausserdem ist bei Auslegersystemen die freie Beweglichkeit zu prüfen, da sich der Fahnenkopf sonst nicht, ähnlich einem Kran, nach dem Wind ausrichten kann. Eine Ausfransung oder der Totalschaden der Fahne bis hin zum Bruch des Mastes kann die Folge sein. Eine Haftung der Werbeagentur ist insoweit ausdrücklich ausgeschlossen.
Ziffer 14
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, für alle sich
aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, der Sitz des Auftragnehmers.
Ziffer 15
Anwendbares Recht
Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebern deutsches Recht anwendbar. UN-Kauf-recht ist ausgeschlossen.
Fronreute, 01.01.2021
Kommata Kommunikations- und Marketing GmbH
Riedstraße 9, D-88273 Fronhofen